Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Kleingedrucktes groß
Unsere AGB sollen keine versteckten Klauseln enthalten und
Ihre Rechte ebenso schützen. Sollte eine Formulierung unklar oder nicht tragbar sein, kontaktieren Sie uns bitte und wir finden auch dafür eine Lösung.
Abs. 1 Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Weblynx Development OG erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Weblynx Development OG und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Weblynx Development OG schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Weblynx Development OG ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Weblynx Development OG bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Abs. 2 Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde die Weblynx Development OG eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Weblynx Development OG dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
2.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Weblynx Development OG treten der potentielle Kunde und die Weblynx Development OG in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
2.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Weblynx Development OG bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
2.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Weblynx Development OG ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
2.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden.
Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
2.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Weblynx Development OG im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
2.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Weblynx Development OG Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Weblynx Development OG binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Weblynx Development OG dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Weblynx Development OG dabei verdienstlich wurde.
2.7 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus Abs. 2 durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Weblynx Development OG ein.
Abs. 3 Auftragsabwicklung und Honorar
3.1 Angebote der Weblynx Development OG sind 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Die Preisangaben in einem Angebot, in einer sonstigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung sowie auf dieser Website verstehen sich als Nettopreise. Das bedeutet, es handelt sich um Preisangaben exklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
3.2 Kostenvoranschläge der Weblynx Development OG sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Weblynx Development OG schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Weblynx Development OG den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
3.3 Alle Leistungen der Weblynx Development OG, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Weblynx Development OG erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
3.4 Einem Vertragsabschluss geht immer ein unverbindliches Erstgespräch mit dem Auftraggeber voraus. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn von der Weblynx Development OG ein schriftliches oder mündliches Angebot dem Auftraggeber unterbreitet und dieses innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum im vollem Umfang schriftlich, per E-Mail oder durch das Unter-zeichnen einer Auftragsbestätigung bestätigt wurde.
3.5 Der Honoraranspruch der Weblynx Development OG entsteht, sofern nichts anderes vereinbart ist, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Weblynx Development OG ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Bei erstmaliger Beauftragung der Weblynx Development OG (Neukunde) wird ein Drittel der Auftragssumme zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung fällig. Ab einem Auftragsvolumen von € 5.000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum (= mehr als drei Kalendermonate) erstrecken, ist die Weblynx Development OG berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
3.6 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Weblynx Development OG – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Weblynx Development OG die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Weblynx Development OG begründet ist, hat der Kunde der Weblynx Development OG dar-über hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wo-bei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Weblynx Development OG bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Weblynx Development OG, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Weblynx Development OG zurückzustellen.
Abs. 5 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 Die Weblynx Development OG ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/od. derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Weblynx Development OG wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Leistungsvertrages aus wichtigem Grund.
Abs. 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Alle Leistungen der Weblynx Development OG sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen zehn Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. Für die finale Abnahme digitaler Projekte gelten die Vereinbarungen gem. Abs. 13.1 dieser AGB.
6.2 Der Kunde wird der Weblynx Development OG zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die fristgerechte Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Weblynx Development OG wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
6.3 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Weblynx Development OG haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Weblynx Development OG wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Weblynx Development OG schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Weblynx Development OG bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Weblynx Development OG hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
Abs. 7 Webhosting und Domain
7.1 Im Bereich Webhosting und Domain tritt die Weblynx Development OG als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und dem Hosting-Anbieter (Provider) auf. Die Registrierung der Domain kann vom Auftraggeber selber oder nach Bevollmächtigung der Weblynx Development OG im Wege des Providers veranlasst werden.
7.2 Die Weblynx Development OG hat keinen Einfluss darauf, dass die Wunschdomain von der zuständigen Registrierungsstelle dem Auftraggeber tatsächlich zugeteilt wird. Bei erfolgreicher Registrierung der Domain wird der Auftraggeber mit allen Rechten und Pflichten als Domaininhaber eingetragen. Der Domaininhaber ist für die bereitgestellten Informationen auf dem vom Provider zur Verfügung gestellten Hostingprodukt vollumfänglich verantwortlich.
Bezgl. Webhosting und der Domain gelten die AGB des Drittanbieters (Provider, Registrierungsstelle). Jede Haftung durch die Weblynx Development OG ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
7.3 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung des Webhosting und Domain direkt über den Hostinganbieter.
7.4 Eine Kündigung des Webhostings und der Domain hat nach Inkrafttreten dieser die Löschung aller Daten zur Folge. Für etwaige Sicherung der Daten ist der Auftraggeber selber verantwortlich, ausgenommen die Weblynx Development OG wird dazu beauftragt. Ein solcher Auftrag wird von Weblynx Development OG gesondert verrechnet.
7.5 Bei der Überlassung eines Speicherplatzes auf dem Server schließt die Weblynx Development OG jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Webservers aus. Spätere Einwendungen wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen.
7.6 Der/die Webserver ist/sind durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel einsatzfähig. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der/die Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Weblynx Development OG bzw. Drittanbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist/sind.
Abs. 8 Termine
8.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Weblynx Development OG schriftlich zu bestätigen.
8.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Weblynx Development OG aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Weblynx Development OG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8.3 Befindet sich die Weblynx Development OG in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Weblynx Development OG schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Abs. 9 Vorzeitige Auflösung und Kündigung
9.1 Die Weblynx Development OG ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird.
- der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z. B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Weblynx Development OG weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Weblynx Development OG eine taugliche Sicherheit leistet.
9.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Weblynx Development OG fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
9.3 Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Weblynx Development OG möglich. Ist die Weblynx Development OG mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes d. Gesamtprojektes zu verrechnen.
9.4 Die Kündigung eines längerfristigen Leistungsvertrages – also Verträge mit Vorauszahlungen – durch den Auftraggeber (zum Beispiel Wartung über mehrere Monate) tritt ab dem Folgemonat des jeweiligen Monats in Kraft, bis zu dem die Vorauszahlung getätigt wurde. Eine Rückvergütung ist nicht möglich, da die Leistungen bereits erbracht wurden.
Abs. 10 Zahlung und Eigentumsvorbehalt
10.1 Das Honorar ist bis spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Weblynx Development OG gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten in deren Eigentum.
10.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % des Honorars in Rechnung gestellt. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Weblynx Development OG die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
10.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Weblynx Development OG sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Weblynx Development OG nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
10.4 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Weblynx Development OG für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
10.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Weblynx Development OG aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Weblynx Development OG schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10.6 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Rechnungen dem Auftraggeber per E-Mail (im PDF-Format) oder postalisch zugesandt. Die elektronischen Rechnungen sind mit einer qualifizierten digitalen Signatur versehen, wodurch die Echtheit des Dokumentes gewährleistet wird. Elektronisch versendete Schriftstücke mit einer solchen Signatur sind Originaldokumenten in Papierform rechtlich gleichgestellt.
Abs. 11 Eigentumsrecht und Urheberrecht
11.1 Alle Leistungen der Weblynx Development OG, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben in deren Eigentum und können von der Weblynx Development OG jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Die Weblynx Development OG erteilt dem Auftraggeber nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbegrenztes Recht die Leistungen bzw. Webapplikationen zu verwenden und sämtliche auf der Grundlage der Auftragsbestätigung erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Weblynx Development OG, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung von Applikationen werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte der Weblynx Development OG zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
11.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Weblynx Development OG, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Weblynx Development OG und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Applikation die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung bei der Weblynx Development OG zu beauftragen. Kommt die Weblynx Development OG dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Miss-brauch hat Schadenersatz zur Folge.
11.3 Für die Nutzung von Leistungen der Weblynx Development OG, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Weblynx Development OG erforderlich. Dafür steht der Weblynx Development OG und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
11.4 Wird dem Auftraggeber eine Applikation zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (z. B. Plugins für Websites), so richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).
11.5 Der Kunde haftet der Weblynx Development OG für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
Abs. 12 Kennzeichnung
12.1 Die Weblynx Development OG ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Weblynx Development OG und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
12.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, behält sich die Weblynx Development OG weiters vor, im Impressum digitaler Projekte des Auftraggeber unentgeltlich eine Kennzeichnung (Verlinkung) auf den Urheber zu platzieren. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diesen Hinweis zu entfernen, sofern keine andere Vereinbarung vorliegt.
12.3 Die Weblynx Development OG ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
Abs. 13 Gewährleistung
13.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Leistung durch die Weblynx Development OG, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, Web- oder Designprojekte zu prüfen und die Funktionen zu testen. Die Leistung bzw. das Projekt gilt als abgenommen und genehmigt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 14 Tage ab dem Tag der Übermittlung des Ansichtlinks keinen Mangel anzeigt. Änderungen nach der Abnahme sind kostenpflichtig.
13.2 Die Weblynx Development OG gewährleistet, dass Webapplikationen die in der dazugehörigen Dokumentation bzw. Auftragsbestätigung beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Applikation auf dem in Abs. 4.2 beschriebenen Browsern und Betriebssystemen genutzt wird.
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Fehlerbeseitigung bei Softwareleistungen, Verbesserung oder Austausch bei allgemeinen Leistungen durch die Weblynx Development OG zu.
Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung bei Softwareleistungen ist, dass
- der Auftraggeber den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese für die Weblynx Development OG bestimmbar ist;
- der Auftraggeber der Weblynx Development OG alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt;
- der Auftraggeber oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Applikation vorgenommen hat.
13.3 Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber der Weblynx Development OG alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
13.4 Die Weblynx Development OG ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für sie mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
13.5 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Weblynx Development OG ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Weblynx Development OG haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
13.6 Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von der Weblynx Development OG gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
13.7 Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch die Weblynx Development OG.
13.8 Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
13.9 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Weblynx Development OG gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
Abs. 14 Haftung und Produkthaftung
14.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Weblynx Development OG und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Weblynx Development OG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
14.2 Jegliche Haftung der Weblynx Development OG für Ansprüche, die auf Grund der von der Weblynx Development OG erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Weblynx Development OG ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Weblynx Development OG nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Weblynx Development OG diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
14.3 Sofern die Weblynx Development OG das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Weblynx Development OG diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
14.4 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Weblynx Development OG. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
14.5 Die Weblynx Development OG übernimmt keine Haftung für Datenverlust. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Auftraggeber selbst für eine Datensicherung verantwortlich.
Abs. 15 Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
Abs. 16 Geheimhaltung
Die Weblynx Development OG verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Kenntnisse über geschäftliche Angelegenheiten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die vom Auftraggeber zur Leistungserbringung zur Verfügung gestellt werden.
Weiters ist die Weblynx Development OG berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Geschäftsverbindung zu verarbeiten und Projekte zu referenzieren.
Abs. 17 Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
Abs. 18 Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Weblynx Development OG und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Abs. 19 Erfüllungsort und Gerichtsstand
19.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Weblynx Development OG. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Weblynx Development OG die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
19.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Weblynx Development OG und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Weblynx Development OG sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Weblynx Development OG berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
19.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Stand: April 2023.